Haupinhalt

Steueramt

Unsere Finanzverwaltung steht Ihnen in allen Steuerfragen beratend zur Seite. Von provisorischen Steuerrechnungen bis hin zur Abwicklung von Steuererklärungen bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen und unterstützen Sie bei der fristgerechten Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten.

Provisorische Steuerrechnung / Steuervorbezug
Die provisorische Steuerrechnung basiert auf der letzten definitiven Veranlagung und wird in drei Raten fällig:

  • 30. April

  • 31. August

  • 31. Oktober

Nach Fälligkeit wird ein Verzugszins auf den offenen Betrag berechnet. Bei Zahlungsschwierigkeiten melden Sie sich bitte frühzeitig bei der Finanzverwaltung (062 386 76 22), um eine Zahlungsvereinbarung zu treffen.

Besonderheiten bei Zuzug:
Ziehen Sie nach Balsthal, nachdem die erste oder zweite Rate fällig war, werden Ihre Gemeindesteuern in einer oder zwei Raten berechnet (abhängig vom Zuzugsdatum). Weitere Einzahlungsscheine können Sie via Online-Schalter, per E-Mail an steueramt@balsthal.ch oder telefonisch anfordern.

Definitiv veranlagte Steuerrechnung
Definitive Steuerrechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Ab Fälligkeit wird ein Verzugszins berechnet. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Zahlung haben, kontaktieren Sie uns bitte, um eine individuelle Lösung zu finden.

Steuererlass
Ein Gesuch um Steuererlass für definitive Staats-, Bundes- oder Gemeindesteuern reichen Sie bitte zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der Finanzverwaltung Balsthal ein. Das Gesuch wird von uns geprüft und an die Erlassabteilung des Kantons Solothurn weitergeleitet:
Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn

Steuerformulare und Berechnung

  • Formulare: Steuererklärungsformulare können Sie bei uns abholen oder online herunterladen: Steueramt Kanton Solothurn.

  • Berechnung: Nutzen Sie das Online-Tool, um Ihren ungefähren Steuerbetrag zu berechnen.

Wegzüge ins Ausland
Planen Sie, die Schweiz zu verlassen? Bitte informieren Sie frühzeitig die Einwohnerkontrolle Balsthal (062 386 76 76) und die Finanzverwaltung Balsthal (062 386 76 22). Vor Ihrer Abreise müssen:

  • Alle Steuererklärungen (Vorjahre und aktuelles Jahr) ausgefüllt und eingereicht werden.

  • Sämtliche Steuerausstände beglichen sein.

Unsere Aufgaben und Dienstleistungen:

  • Führung des Staatssteuerregisters.

  • Führung des Gemeindesteuerregisters.

Für weitere Informationen und Unterstützung steht Ihnen unsere Finanzverwaltung jederzeit zur Verfügung

Kontakt

Steueramt
Goldgasse 13
4710 Balsthal
Tel. 062 386 76 22
steueramt@balsthal.ch

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