Haupinhalt

Friedensrichteramt

Der Friedensrichter spielt eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung unserer Gemeinde, sowohl im Zivil- als auch im Strafwesen. Mit dem Ziel, Konflikte zu schlichten und Streitigkeiten schnell und unbürokratisch zu lösen, nimmt der Friedensrichter wichtige Aufgaben wahr – als urteilender Richter und als Sühnerichter.

Zuständigkeiten im Zivilrecht:

  • Als urteilender Richter:

    • Wenn beide Parteien in Balsthal wohnen.

    • Ein Schlichtungsverfahren erforderlich ist.

    • Der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt.

  • Als Sühnerichter:

    • Wenn beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist.

Schlichtungsverfahren beantragen:
Schlichtungsbegehren können persönlich oder mit einem offiziellen Formular beim Friedensrichter eingereicht werden. Passende Vorlagen finden Sie unter:
Formulare für Parteieingaben (admin.ch).

Zuständigkeiten im Strafrecht:
Im Bereich des Strafrechts ahndet der Friedensrichter kleinere Verstöße gegen das Gemeindestrafrecht, wie:

  • Meldepflicht bei der Einwohnerkontrolle.

  • Regelverstöße gemäß Feuerwehrreglement.

Sanktionsmöglichkeiten:

  • Bussen bis zu einem Höchstbetrag von CHF 300.–.

  • Ersatzfreiheitsstrafen bis zu 5 Tagen (Art. 106 Abs. 2 StGB).

Der Friedensrichter steht für eine gerechte und unkomplizierte Konfliktlösung und trägt dazu bei, ein harmonisches Zusammenleben in unserer Gemeinde zu fördern.

Kontakt

Friedensrichteramt
Oberrainweg 7
4710 Balsthal
Tel. 062 391 16 42
bruno.straub@balsthal.ch

Website

Öffnungszeiten

nach telefonischer Vereinbarung

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