Haupinhalt
Friedensrichteramt
Der Friedensrichter spielt eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung unserer Gemeinde, sowohl im Zivil- als auch im Strafwesen. Mit dem Ziel, Konflikte zu schlichten und Streitigkeiten schnell und unbürokratisch zu lösen, nimmt der Friedensrichter wichtige Aufgaben wahr – als urteilender Richter und als Sühnerichter.
Zuständigkeiten im Zivilrecht:
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Als urteilender Richter:
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Wenn beide Parteien in Balsthal wohnen.
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Ein Schlichtungsverfahren erforderlich ist.
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Der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt.
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Als Sühnerichter:
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Wenn beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist.
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Schlichtungsverfahren beantragen:
Schlichtungsbegehren können persönlich oder mit einem offiziellen Formular beim Friedensrichter eingereicht werden. Passende Vorlagen finden Sie unter:
Formulare für Parteieingaben (admin.ch).
Zuständigkeiten im Strafrecht:
Im Bereich des Strafrechts ahndet der Friedensrichter kleinere Verstöße gegen das Gemeindestrafrecht, wie:
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Meldepflicht bei der Einwohnerkontrolle.
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Regelverstöße gemäß Feuerwehrreglement.
Sanktionsmöglichkeiten:
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Bussen bis zu einem Höchstbetrag von CHF 300.–.
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Ersatzfreiheitsstrafen bis zu 5 Tagen (Art. 106 Abs. 2 StGB).
Der Friedensrichter steht für eine gerechte und unkomplizierte Konfliktlösung und trägt dazu bei, ein harmonisches Zusammenleben in unserer Gemeinde zu fördern.
Kontakt
FriedensrichteramtOberrainweg 7
4710 Balsthal
Tel. 062 391 16 42
bruno.straub@balsthal.ch
Website
Öffnungszeiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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