AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist eine Verbindungsstelle zwischen dem Bürger und der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn.
Die Aufgaben der AHV-Zweigstelle sind insbesondere:
- Information und Beratung
- Entgegennahme von Eingaben und Weiterleitung an die Ausgleichskasse
- Meldung von Mutationen
- Entgegennahme von Anmeldungen zum Bezug von Sozialversicherungsleistungen (Ergänzungsleistungen, etc.), deren Prüfung auf Vollständigkeit und Weiterleitung an die Ausgleichskasse
Sämtliche Merkblätter und Formulare zu den verschiedenen Sozialversicherungen können Sie direkt bei der AHV-Zweigstelle oder auch Online bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn beziehen.
Habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistung?
Ergänzungsleistungen können Personen erhalten, welche:
- einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug), eine Rente der IV, nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten, und
- nicht mehr als 100 000 Franken (Alleinstehende) oder 200 000 Franken (Ehepaare) Vermögen haben, und
- in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben, und
- Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates sind, oder
- als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre.
Ergänzungsleitungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
- jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Mit dem Berechnungstool der AKSO können Sie auf einfache Weise einen allfälligen Anspruch provisorisch berechnen.
Online-Dienste
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