Adresse: | Oberrainweg 7, 4710 Balsthal |
Telefon: | 062 391 16 42 |
E-Mail: | bruno.straub@balsthal.ch |
Homepage: | http://www.balsthal.ch |
Öffnungszeiten: | nach telefonischer Vereinbarung |
Friedensrichter
Die Aufgaben und Kompetenzen des/der Friedensrichters/Friedensrichterin sind im Gesetz über die Gerichtsorganisation vom 13.03.1977 in den §§ 4-6 geregelt
Der Friedensrichter amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als urteilender Richter und als Sühnerichter.
Zuständigkeit des Friedensrichters:
in Zivilsachen (ab 2011 inkl. Arbeitsrecht)
als urteilender Richter
- wenn beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen
- ein Schlichtungsverfahren notwendig ist
- der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt
als Sühnerichter
wenn beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist
Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder mit dem offiziellen Formular beim Friedensrichter gestellt werden.
Schlichtungsgesuch nach Artikel 202 ZPO und Schlichtungsgesuch nach Artikel 202 ZPO betr. arbeitsrechtliche Streitigkeiten als Dokumente zum Downloaden unter Formulare für Parteieingaben (admin.ch)
in Strafsachen
Im Bereich des Strafrechts ahndet der/die Friedensrichter/in als urteilender Richter mit Strafbefehl die Übertretungen des Gemeindestrafrechts (Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement) und kann Bussen bis zum Höchstbetrag von 300 Franken sowie Ersatzfreiheitsstrafen (Art. 106 Abs. 2 StGB) bis zu 5 Tagen aussprechen.
Personen | ||
Leitung | Funktion | Telefon |
Straub, Bruno | Friedensrichter | 062 391 16 42 |
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