Abmeldung

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Abmeldung mit eUmzug

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen via eUmzung oder direkt bei uns am Schalter abmelden (bei persönlicher Abmeldung bitte Identitätskarte oder Pass, resp. Ausländerausweis mitbringen).

Abmeldung Drittstattsangehörige

Für Drittstaatsangehörige (Auländerausweis in Kredikartenformat) ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich am neuen Wohnort anmelden müssen, sofern die Gemeinde eUmzug nicht anbietet.

Definitive Abmeldung ins Ausland/Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung (C)

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei, da Sie ein Formular für die Steuerverwaltung benötigen (Steuererklärung muss vor dem Wegzug eingereicht werden). Für die Abmeldung sind die genaue Adresse des Reiseziels/Wohnortes im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz erforderlich.

Falls ausländische Personen die Niederlassungsbewilligung (C) aufrechterhalten möchten, erhalten Sie diesbezüglich beim Migrationsamt in Solothurn weitere Informationen. (Reservation für max. 4 Jahre / CHF 65.--).


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Gedruckt am 04.12.2024 20:13:41