Abmeldung
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Schade, dass Sie die Gemeinde Balsthal verlassen. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen via eUmzung oder direkt bei uns am Schalter abmelden (bei persönlicher Abmeldung bitte Identitätskarte oder Pass, resp. Ausländerausweis mitbringen). Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Definitive Abmeldung ins Ausland/Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung (C) Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei, da Sie ein Formular für die Steuerverwaltung benötigen (Steuererklärung muss vor dem Wegzug eingereicht werden). Falls ausländische Personen die Niederlassungsbewilligung (C) reservieren möchten, erhalten Sie diesbezüglich beim Migrationsamt in Solothurn weitere Informationen. (Reservation für max. 4 Jahre / CHF 65.--).
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