AnlassbewilligungAb 1. Januar 2016 müssen Anlassbewilligungen nicht mehr beim Kanton sondern bei den Gemeinden eingeholt werden. Beachten Sie bitte dazu die angehängten Formulare. Bei Alkoholausschank ist das Formular Jugendschutz obligatorisch.
Zuständige Instanz: Bauverwaltung
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