Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz (RÖD) Reglement


Das Gesetz bezweckt den Schutz von systematisch gesammelten Daten über natürliche und juristische Personen in der Verwaltung der Gemeinde Balsthal.

Nicht systematisch gesammelte Daten, insbesondere solche, die aufgrund der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungsabteilungen aktenkundig werden, werden nicht nach diesem Gesetz behandelt. Für diesen gelten Bestimmungen über das Amtsgeheimnis sowie jene über die Akteneinsicht gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz.

Datum: 10. Sept. 2004
Herausgeber: Einwohnergemeinde Balsthal
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