Haupinhalt
Aufhebung von Gräbern
Wir bitten die Angehörigen, die Grabpflege entsprechend zu planen und bei Bedarf zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. August 2024 persönliche Gegenstände des Grabes abzuholen. Falls Sie einen Grabstein, eine Grabplatte oder eine eigene Grabeinfassung behalten möchten, bitten wir Sie, Manfred Bader, Leiter Werkhof, 062 386 76 60, werkhof@balsthal.ch, bis am 31. August 2024 zu kontaktieren, damit er diese Gegenstände reservieren kann und mit Ihnen die Übergabe planen kann. Nach diesem Datum sind keine Reservationen mehr möglich. Für die Übergabe können wir keine Haftung übernehmen und sie erfolgt somit auf Risiko der Angehörigen.
Ab 1. September 2024 besteht kein Recht mehr auf nicht abgeholte bzw. nicht reservierten Gegenstände und sie gelten als zurückgelassen. Über alles Zurückgelassene verfügt die Einwohnergemeinde Balsthal unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht. Die Aufhebung erfolgt kostenlos.
Die aktuelle Adresse der Angehörigen ist uns nicht mehr durchgängig bekannt. Deshalb benachrichtigen wir nicht persönlich. Diese Information erfolgt im Anzeiger Thal-Gäu-Olten, im Anschlagskasten der Einwohnergemeinde Balsthal an der Goldgasse 13, auf der Webseite der Einwohnergemeinde, im Gemeindenews App und auf dem Infoboard. Zusätzlich wird diese Information bei den betroffenen Grabfeldern angebracht.
Bei Unklarheiten melden Sie sich bitte bei der Einwohnergemeinde Balsthal 062 386 76 00.Name | |||
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